ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Shakespeare am Berg und den Besuchenden. Sie sind Bestandteil des Vertrages über den Erwerb von Eintrittskarten.
Einlass/Öffnungszeiten
Die Spielstätte wird in der Regel eine Stunde vor Beginn geöffnet. Aus dramaturgischen Gründen kann sich die Einlasszeit verschieben.
Eintrittspreise
Die Eintrittskarten enthalten 10 % Mehrwertsteuer.
Im Kartenpreis nicht enthalten sind grundsätzlich Programmhefte, Textbücher und die Vergütung für ähnliche Leistungen.
Ermäßigungen
Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung, mit dem die Ermäßigung begründenden Ausweis, gültig. Kann der Ausweis nicht vorgezeigt werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nach zu entrichten. Die Kontrolle erfolgt beim Kartenverkauf sowie beim Einlass.
SchülerInnen- und Studierendenermäßigung (6 bis 26 Jahre)
Grundsätzlich beträgt die Ermäßigung 25 % in allen Kategorien. Dieses Angebot gilt auch für Lehrlinge, Wehr-, Zivil- und Gedenkdiener sowie Arbeitssuchende in Verbindung mit dem entsprechenden Ausweis. 50% Ermäßigung auf den Kartenpreis gibt es für Rollstuhlfahrende mit Begleitperson. Die ermäßigten Karten können nicht online bestellt werden, noch können Ermäßigungen kombiniert werden.
Eintrittskarten
Durch den Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der Besucher, die Besucherin die Hausordnung von Shakespeare am Berg. Missachtung kann den Verweis vom Veranstaltungsort nach sich ziehen.
Jeder Besucher, jede Besucherin braucht eine eigene Karte. Kinder erhalten ab 10 Jahren Einlass zu den Veranstaltungen von Shakespeare am Berg (Ausweispflicht).
Bei allen Veranstaltungen im Rahmen von Shakespeare am Berg finden Zuspätkommende nur in den Pausen bzw. in Begleitung des Publikumservices Einlass. Es ist nicht erlaubt, in eine andere Platzkategorie zu wechseln. Bei unberechtigtem Platzwechsel kann der Differenzbetrag erhoben oder der Besucher, die Besucherin von diesem Platz oder aus der Vorstellung verwiesen werden.
Absageregelung für das Spiel in der Bergarena
Karten der Kategorie 1-3 sind nur für die Aufführung in der Bergarena, Muttersberg gültig. Bei einer Absage wird der Kartenwert voll rückerstattet bzw. kann man Karten auf einen späteren Termin umtauschen, wenn die Aufführung in der Bergarena, Muttersberg nicht bzw. weniger als 60 Minuten gespielt worden ist.
Die Aufführung in der Bergarena, Muttersberg ist eine Open-Air-Veranstaltung. Wir bitten Sie ein gewisses Wetterrisiko mitzutragen. Wir sind bemüht die Vorstellung auch bei zweifelhafter Witterung abzuhalten. Wir weisen darauf hin, dass gegebenenfalls auch bei Regen gespielt wird. Wir empfehlen unseren Gästen daher, warmer und regensicherer Kleidung den Vorzug zu geben. Zu Ihrem Komfort werden Regenschutzmäntel ausgegeben. Wir bitten die Besucher deshalb auf Regenschirme zu verzichten, da diese die Sicht beeinträchtigen.
Es kann auch zur Verzögerung des Beginns oder zu Unterbrechungen kommen.
Rückgabemöglichkeiten bzw. Umtauschmöglichkeiten:
• an der Tageskasse der Muttersberg Seilbahnen GmbH (bis Ende der Saison),
• oder Vorverkaufsstellen
Bitte beachten Sie, dass die Rückerstattung bzw. der Umtausch nur gegen Vorlage der Originalkarten erfolgen kann.
Hausordnung
Besuchenden kann der Zutritt verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellung stören oder andere Besuchende belästigen. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn die Besuchenden in früheren Vorstellungen die Geschäftsbedingungen nicht eingehalten haben. Besuchende können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere Besuchende belästigen oder eine Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben.
Ton- und/oder Bildaufnahmen sind aufgrund des Urheberrechts und möglicher Störungen der Künstler und Künstlerinnen sowie des Publikums nicht gestattet. Wir weisen darauf hin, dass bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen der Kartenbesitzer, die Kartenbesitzerin ohne Anspruch auf Rückerstattung von der Veranstaltung ausgeschlossen wird.
Außerdem ist die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Spielstätte und der dortige Verzehr untersagt. Das Rauchen ist nur innerhalb der hierfür speziell gekennzeichneten Zonen erlaubt. Tiere sind bei der Spielstätte aus sicherheitstechnischen und feuerpolizeilichen Gründen nicht zugelassen.